B.2.12 Regelung im Baulabor
- Das Baulabor darf nur unter Aufsicht des Fachlehrers oder mit einer Sondergenehmigung des Direktors bzw. der Fachlehrer betreten werden.
- Essen und Trinken ist grundsätzlich nicht erlaubt.
- Alle Schüler haben sich im Baulabor diszipliniert zu verhalten.
- Anordnungen der Lehrpersonen sind unbedingt einzuhalten und zu befolgen. Geräte, Maschinen, Chemikalien und Baustoffe werden ohne Erlaubnis oder Anordnung des Fachlehrers nicht berührt.
- Auf Anweisung sind Schutzbrille und/oder Handschuhe zu tragen.
- Schutzvorrichtungen und Sicherheitseinrichtungen sind zu beachten und dürfen nicht entfernt oder beschädigt werden. Die Schutzklappen an den Maschinen und Geräten müssen bei Verwendung immer geschlossen werden.
- Beschädigungen oder technische Mängel an Geräten und Maschinen sind sofort der zuständigen Lehrperson zu melden.
- Die Maschinen und Geräte sind ordnungsgemäß und laut Anweisung der Lehrperson zu bedienen. Leichtsinniges und unverantwortliches Arbeiten können Verletzungen hervorrufen und sind deshalb untersagt.
- Es dürfen keine Lasten gehoben werden, welche 25kg pro Schüler überschreiten.
- Entstandene Abfallprodukte (Späne, Kunststoff, Metalle, ausgehärtete Bindemittel usw.) sind zu trennen und werden von der zuständigen Lehrperson ordnungsgemäß entsorgt.
- Bei Ausbruch eines Notstandes (Brand oder sonstiger Unfall) haben sich die Schüler ruhig zu verhalten und die Anweisungen der Lehrpersonen zu befolgen.
- Jeder Schüler, der durch sicherheitswidriges Verhalten sich selbst oder seine Mitschüler gefährdet, Körper oder Sachschäden verursacht, hat mit disziplinären Maßnahmen zu rechnen.