B.4.6 Arbeitsgruppenleiter/in
- Wird von der Arbeitsgruppe bei der ersten Sitzung bestimmt
- Koordiniert die Tätigkeiten der Arbeitsgruppe
- Sorgt für die Erarbeitung und Einhaltung der Geschäftsordnung
- Verfasst den Abschlussbericht
- Beruft die Sitzungen ein und erstellt die Tagesordnung
- Hält Kontakt zu den Koordinatoren und der Direktion
- Vertritt die Arbeitsgruppe nach außen